Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule.
Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind in Paragraph 47 des Schulgesetzes definiert. Die Mitglieder bestehen aus 2 Elternvertretern und 2 Vertretern des Lehrerkollegiums.
Den Vorsitz führt der Schulleiter Herr Mohler.
Lehrerkollegium |
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Frau Heinzmann |
Frau Bröhl |
Frau Opala |
Elternvertreter |
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Frau Bangas |
Herr Thoma |