Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule.
Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind in Paragraph 47 des Schulgesetzes definiert. Die Mitglieder bestehen aus 4 Elternvertretern und 3 Vertretern des Lehrerkollegiums.
Den Vorsitz führt der Schulleiter Herr Mohler.
Lehrerkollegium |
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Frau Schneider |
Frau Naucke |
Frau Heinzmann |
Elternvertreter |
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Frau Kreb |
Frau Avis |
Frau Lösch |
Frau Klein |