Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule.
Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind in Paragraph 47 des Schulgesetzes definiert. Die Mitglieder bestehen aus 4 Elternvertretern und 3 Vertretern des Lehrerkollegiums.
Den Vorsitz führt der Schulleiter Herr Mohler.
| Lehrerkollegium |
|---|
| Frau Schneider |
| Frau Naucke |
| Frau Heinzmann |
| Elternvertreter |
|---|
| Frau Kreb |
| Frau Avis |
| Frau Lösch |
| Frau Klein |