Die Schulkonferenz ist das „gemeinsame Organ“ der Schule.
Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind in Paragraph 47 des Schulgesetzes definiert. Die Mitglieder bestehen aus 4 Elternvertretern und 3 Vertretern des Lehrerkollegiums.
Den Vorsitz führt der Schulleiter Herr Mohler.
| Lehrerkollegium | 
|---|
| Frau Schneider | 
| Frau Naucke | 
| Frau Heinzmann | 
| Elternvertreter | 
|---|
| Frau Kreb | 
| Frau Avis | 
| Frau Lösch | 
| Frau Klein | 
